Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,5, Hochschule Ravensburg-Weingarten, Veranstaltung: Sozialpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel der Arbeit ist es folgende Frage zu beantworten: Werden Leiharbeitnehmer in Deutschland ausgebeutet oder ist es eine Chance zur Rückkehr in die reguläre Arbeitswelt für Langzeitarbeitslose? Um die Leitfrage beantworten zu können, muss die aktuelle Lage der Leiharbeit in Deutschland sowie das AÜG betrachtet werden. Des Weiteren ist die Beleuchtung der Vorteile und der negativen Aspekte für die Leiharbeitnehmer nötig. Dies geschieht durch die Analyse von Statistiken der Leiharbeitsbranche sowie Erfahrungsberichten. In Kapitel 2 wird die Leiharbeit definiert und der Ablauf einer Arbeitnehmerüberlassung geschildert. Kapitel 3 zeigt die Entwicklung sowie die Möglichkeiten und Gefahren von Leiharbeit. Letztlich wird in Kapitel 4 die Fragestellung beantwortet und Handlungsempfehlungen in Betracht gezogen. Im Laufe der letzten Jahre ist die Leiharbeitsbranche immer weitergewachsen und hat sich so zu einem wichtigen Bestandteil der deutschen Arbeitswelt entwickelt. Während der Jahresdurchschnitt 2013 noch bei 814.000 Leiharbeitnehmern lag, ist die Anzahl bis 2017 bereits auf 1.032.000 Arbeitskräfte in Leiharbeitsverhältnissen angestiegen. Der Begriff Leiharbeit ist synonym zu Zeitarbeit sowie Arbeitnehmerüberlassung zu verwenden, jedoch wird je nach Ansicht zur Leiharbeit eine andere Bezeichnung gewählt: Befürworter der Arbeitnehmerüberlassung, vor allem die Leiharbeitsfirmen, verwenden den Begriff Zeitarbeit. Vertreter der Zeitarbeit sagen, dass Leiharbeit der falsche Begriff sei und berufen sich dabei auf § 598 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welcher besagt, dass eine Leihe die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache ist, was nicht auf die Zeitarbeit zutreffe (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. o. J.a). In der Öffentlichkeit wird überwiegend der Begriff Zeitarbeit verwendet. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) werden die Begriffe Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitnehmer und Leiharbeitsverhältnis verwendet. Des Weiteren wählen Kritiker meist die Bezeichnung Leiharbeit, wenn von einer Arbeitnehmerüberlassung die Rede ist.
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