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Seit Inkrafttreten des GNotKG und Erscheinen der Vorauflage wurden durch mehr als zehn Änderungsgesetze Anpassungen in weit mehr als 50 Einzelvorschriften vorgenommen. Zwar ist höchstrichterliche Rechtsprechung zum GNotKG nur vereinzelt ergangen, dafür gibt es bereits instanzgerichtliche Entscheidungen in relevanter Größenordnung und vor allem mit richtungsweisendem Charakter. Gute Gründe also für ein Update des Buches und Ihrer Bibliothek!
Aus den Rezensionen der Vorauflage:
»Er hat uns nie im Stich gelassen und den Praxistest voll bestanden. Er darf in keinem Notariat fehlen!« Notar
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Produktbeschreibung
Seit Inkrafttreten des GNotKG und Erscheinen der Vorauflage wurden durch mehr als zehn Änderungsgesetze Anpassungen in weit mehr als 50 Einzelvorschriften vorgenommen. Zwar ist höchstrichterliche Rechtsprechung zum GNotKG nur vereinzelt ergangen, dafür gibt es bereits instanzgerichtliche Entscheidungen in relevanter Größenordnung und vor allem mit richtungsweisendem Charakter. Gute Gründe also für ein Update des Buches und Ihrer Bibliothek!

Aus den Rezensionen der Vorauflage:

»Er hat uns nie im Stich gelassen und den Praxistest voll bestanden. Er darf in keinem Notariat fehlen!«
Notar Dr. Jörg Mayer, Simbach am Inn
DNotZ 2014,798

» Werk ist der »große Wurf«, «
Notar Dr. Marcus Sommer, Aachen
ZNotP 2013,400

»Das praxisorientierte Werk gibt Antworten auf viele Zweifelsfragen des neuen Rechts. Der Kommentar bietet sowohl wissenschaftliche Tiefe als auch systematische Erschöpfung des neuen Gerichts- und Notarkostenrechts; er wird einen wichtigen Platz in der Literatur einnehmen.«
Notar a.D. Prof. Walter Böhringer, Heidenheim/Brenz
Rpfleger 2014, 400

»Als Fazit kann man den neuen Leipziger aber nur jedem Notar wärmstens ans Herz legen. Man darf gespannt sein, wie die ersten Ergebnisse und Diskussionen in einer zweiten Auflage eingearbeitet werden. Vielmehr dürfte sich der Kommentar schnell zu einem Meinungsführer im Kostenrecht entwickeln.«
Notar Dr. Stephan Bleisteiner LL.M., Köln
NotBZ 2014, 80

» uneingeschränkt zu empfehlen.«
Notarassessor Dr. Arnim Winnen, Eschweiler
RNotZ 2014, 196

» vorzüglich zum Nachschlagen von Einzelfallproblemen geeignet. uneingeschränkt empfohlen «
Notarin Stefanie Gläser, Fürth
MittBayNot 2014, 41

» wird seinen führenden Platz unter den einschlägigen Erläuterungeswerken nicht nur einnehmen, sondern behaupten können.«
Dr. Dieter Meyer, RiLG a.D., Flensburg
JurBüro 2013, Heft 10, S. V

Autoren:
Martin Arnold, Notarassessor, Cottbus; Franziska Caroli, Notarassessorin, Magdeburg; Dr. Carsten Deecke, Notar, Ribnitz-Damgarten; Dr. Tobias Genske, Notar, Erfurt; Dr. Guido Harder, Notar, Stralsund; Volker Heinze, Notar, Glauchau; Dr. Stefan Hüttinger, Notar, Fürstenwalde/Spree; Dr. Welf Klingsch, LL.M., Notar, Ostseebad Heringsdorf; Dr. Dirk-Ulrich Otto, Geschäftsführer der Ländernotarkasse Leipzig; Dr. Wolfgang Reetz, Notar, Köln; Dr. Thomas Renner, Präsident der Ländernotarkasse Leipzig; Notar, Erfurt; Christof Riss, Notarfachreferent; Dr. Alexander Schreiber, Notarassessor, Zeitz; Petra Schulz, Bezirksrevisorin am LG, Breitenhagen; Uwe Seifert, Richter am LG, Chemnitz; Ellen Wortmann, Rechtsanwältin, Chemnitz; Harald Wudy, Dipl. Rpfl. (FH), wiss. Leiter der Prüfungsabteilung der Ländernotarkasse, Leipzig; Torsten Zapf, LL.M.oec., Notar, Leipzig; Prof. Dr. Maximilian Zimmer, Notar, Wernigerode; Prof. Dr. Walter Zimmermann, Vizepräsident des LG Passau a.D.; Honorarprofessor an der Universität Regensburg; Mandy Zschach, Dipl. Rpfl. (FH), Rechtspflegerin am LG.