Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Universität Kassel (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Arbeitsmarkt/ Beschäftigungsfähigkeit mit Bezügen zum Rehabilitationsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Teilhabe am Arbeitsleben ist (neben nicht behinderten Menschen) eine besondere Leistung für behinderte Menschen, welche unterschiedliche Möglichkeiten für die Wahrnehmung und Unterstützung einer Arbeit vorsieht. Bei den Leistungen zu Teilhabe handelt es sich vorrangig um die Eingliederung von Arbeitsprozessen sowie den damit in Zusammenhang stehenden sozialen Lebenszusammenhängen. Bei der Teilhabe am Arbeitsleben gestaltet der behinderte Mensch autonom und aktiv seinen Berufsweg. Es wird dabei zwischen der konkreten Leistung zur Teilhabe und unterhaltssichernden sowie ergänzenden Teilhabeleistungen differenziert. Eine Übersicht über das Leistungsspektrum der Arbeitsförderung geben die §§ 19 Abs. 1 SGB I und § 3 SGB III. Neben dem SGB III werden auch mit diesem im Zusammenhang stehende Regelungen des behindertenspezifischen Rahmengesetzes des SGB IX in dieser Arbeit erwähnt.
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