"Für die Zukunft ist es Sache des Gesetzgebers, die allgemeinen Grundsätze der Verlustverrechnung nach
2 Abs. 3 und
10d EStG zu überprüfen und die Regelung des
22 Nr. 3 EStG gleichheitsgerecht auf diese Grundsätze abzustimmen." Diese Prüfungsaufforderung erging in einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG v. 30.09.1998, 2 BvR 1818/91), in welchem das Gericht den völligen Ausschluß der Verlustverrechnung im Einkommensteuerrecht als verfassungswidrig bewertete. Durch diesen Auftrag wird der ebenso zentrale wie umstrittene Komplex der Verlustbehandlung auf die Reformbühne ins Rampenlicht gehoben. Der Frage nach dem rechtsdogmatischen System des Verlustausgleichs soll in dieser Arbeit nachgegangen werden. Es ist zu erörtern, welche Rolle der Verlust generell im Einkommensteuerrecht spielt und wie sich die Behandlung des Verlustes zu den tragenden Prinzipien unseres Steuerrechts verhält. Letztlich führt dies zu Grundfragen der Besteuerung überhaupt, deren Beantwortung nur im Wege einer umfassenden, die vielschichtigen Ansätze und Methoden verbindenden Untersuchung erfolgen kann.
2 Abs. 3 und
10d EStG zu überprüfen und die Regelung des
22 Nr. 3 EStG gleichheitsgerecht auf diese Grundsätze abzustimmen." Diese Prüfungsaufforderung erging in einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG v. 30.09.1998, 2 BvR 1818/91), in welchem das Gericht den völligen Ausschluß der Verlustverrechnung im Einkommensteuerrecht als verfassungswidrig bewertete. Durch diesen Auftrag wird der ebenso zentrale wie umstrittene Komplex der Verlustbehandlung auf die Reformbühne ins Rampenlicht gehoben. Der Frage nach dem rechtsdogmatischen System des Verlustausgleichs soll in dieser Arbeit nachgegangen werden. Es ist zu erörtern, welche Rolle der Verlust generell im Einkommensteuerrecht spielt und wie sich die Behandlung des Verlustes zu den tragenden Prinzipien unseres Steuerrechts verhält. Letztlich führt dies zu Grundfragen der Besteuerung überhaupt, deren Beantwortung nur im Wege einer umfassenden, die vielschichtigen Ansätze und Methoden verbindenden Untersuchung erfolgen kann.