Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 13, Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein, Sprache: Deutsch, Abstract: Folgende zwei Überlegungen haben zum Gegenstand dieser Arbeit geführt: Einerseits besteht in der öffentlichen Verwaltung u. a. aufgrund des Gesetzmäßigkeitsprinzips die Vorgabe, personelle Entscheidungen entsprechend den Bestimmungen des Grundgesetzes und den daraus abgeleiteten normativen Regelungen zu treffen. Die dienstliche Beurteilung ist so eine Umsetzung rechtlicher Vorgaben.Andererseits sieht sich die öffentliche Verwaltung als Organisation mit Herausforderungen konfrontiert, wie z. B. einer zunehmenden Komplexität von Aufgaben, wachsenden Anforderungen nach Veränderungen, Bewältigung der Folgen des demographischen Wandels, etc. Auf diese reagiert sie u. a. durch Personalentwicklungsmaßnahmen. Dabei gelten Beurteilungssysteme als ein Instrument der Personalentwicklung.In der Zusammenschau der beiden Linien bezüglich der Funktion von normbasierten dienstlichen Beurteilungen einerseits und der Funktion von Leistungsbeurteilungen innerhalb personalentwicklerischer Prozesse andererseits wird eine Schnittmenge vermutet, welche diese Arbeit beleuchten möchte.Es wurde eine Stichprobe von vier Ländern ausgewählt: Ausgangspunkt stellt Schleswig-Holstein dar. Dazu treten vergleichend Bayern, Brandenburg und Hamburg.Die Verwaltungsvorschriften der einzelnen Länder wurden einer methodischen Dokumentenanalyse unterzogen. Dies ist ein Verfahren, das die Untersuchung von schriftlichen oder elektronischen Dokumenten vorsieht, ohne dass die Akteure des Untersuchungsbereiches beteiligt werden. Die Verwaltungsvorschriften wurden zum einen empirisch quantitativ betrachtet. Konkret wurde erhoben, ob ein Begriff oder dessen Wortfamilie in einer Verwaltungsvorschrift enthalten ist. Zum anderen wurde auch hermeneutisch vorgegangen, indem der Bedeutungsinhalt qualitativ erschlossen und gedeutet wurde.Nach einer Darstellung zentraler Begriffe werden zunächst mögliche Funktionen von Leistungsbeurteilungen innerhalb personalentwicklerischer Prozesse dargestellt. Letztere sind bereits weitgehend auf die öffentliche Verwaltung bezogen. Diese Ausführungen bilden dann jeweils die Untersuchungskategorien, die im Rahmen der Dokumentenanalyse an die Verwaltungsvorschriften der oben genannten Länder angelegt wurden. Dabei werden innerhalb der Analyse zunächst die gefundenen Hinweise auf eine Funktion kurz dargestellt und anschließend interpretiert. Nach einem kurzen Fazit runden Überlegungen über ein alternatives Konzept zu dienstlichen Beurteilungen die Ausführungen ab.
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