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Bereits seit 2009 fordern Presseverleger ein eigenes Leistungsschutzrecht. Dieses soll vor allem Anbieter von Nachrichtensuchmaschinen zu Zahlungen für die sogenannten "Snippets" in ihren Ergebnislisten zwingen. Google und Co. vervielfältigen fremde Internetseiten und veröffentlichen Teile daraus. Rechtliche Möglichkeiten, dieses Vorgehen kostenpflichtig zu machen, bestehen nicht. Aus rechtspolitischer sowie ökonomischer Analyse ergibt sich, dass eine absolute Rechtsposition für Presseverleger auch nicht sinnvoll ist. Wird ein Leistungsschutzrecht - wie von der Regierung geplant - eingeführt,…mehr

Produktbeschreibung
Bereits seit 2009 fordern Presseverleger ein eigenes Leistungsschutzrecht. Dieses soll vor allem Anbieter von Nachrichtensuchmaschinen zu Zahlungen für die sogenannten "Snippets" in ihren Ergebnislisten zwingen. Google und Co. vervielfältigen fremde Internetseiten und veröffentlichen Teile daraus. Rechtliche Möglichkeiten, dieses Vorgehen kostenpflichtig zu machen, bestehen nicht. Aus rechtspolitischer sowie ökonomischer Analyse ergibt sich, dass eine absolute Rechtsposition für Presseverleger auch nicht sinnvoll ist. Wird ein Leistungsschutzrecht - wie von der Regierung geplant - eingeführt, sollte der Tatbestand immaterialgüterrechtliche Grundsätze einhalten und insbesondere den Anforderungen des Teilschutzes genügen.
Autorenporträt
Johanna Wiebusch studierte bis 2010 Rechtswissenschaften in Köln mit dem Schwerpunkt Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Seit Anfang 2012 ist sie Rechtsreferendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht. Die Promotion erfolgte Ende 2012.