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Das Auftreten von Leistungsstörungen bei der Leistung von Sacheinlagen ist ein kontrovers diskutiertes Problem des Kapitalgesellschaftsrechts. Neue Aktualität hat das kapitalgesellschaftsrechtlich wie schuldrechtlich geprägte Problemfeld dadurch erfahren, dass in den letzten Jahren beide Regelungsmaterien Gegenstand von Reformen waren. Die Untersuchung benennt zunächst Regelungen und Wertungen des GmbHG, die dabei helfen, ein System zur Bewältigung von Leistungsstörungen bei der Sachkapitalaufbringung zu entwickeln. Im Anschluss werden Tatbestand und Rechtsfolgen der Leistungsstörungen…mehr

Produktbeschreibung
Das Auftreten von Leistungsstörungen bei der Leistung von Sacheinlagen ist ein kontrovers diskutiertes Problem des Kapitalgesellschaftsrechts. Neue Aktualität hat das kapitalgesellschaftsrechtlich wie schuldrechtlich geprägte Problemfeld dadurch erfahren, dass in den letzten Jahren beide Regelungsmaterien Gegenstand von Reformen waren. Die Untersuchung benennt zunächst Regelungen und Wertungen des GmbHG, die dabei helfen, ein System zur Bewältigung von Leistungsstörungen bei der Sachkapitalaufbringung zu entwickeln. Im Anschluss werden Tatbestand und Rechtsfolgen der Leistungsstörungen erarbeitet. Dabei erweisen sich zahlreiche Vorschriften des Schuldrechts als anwendbar. Diese entfalten Wechselwirkungen mit gesellschaftsrechtlichen Vorschriften. Der für den Einleger oft als ungünstig eingeordnete Rückgriff auf Kaufrecht kann diesen wegen des Rechts zur zweiten Andienung letztlich sogar begünstigen.
Autorenporträt
Philipp Mohren studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Dort war er nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung für drei Jahre als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Jens Ekkenga tätig. Nach seinem Referendariat bei dem Landgericht Gießen mit einer Wahlstation an einem Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln legte er die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. Seit Oktober 2012 ist er als Richter im Bezirk des Landgerichts Aachen tätig.