Die Leistungsverpflichtungen von Vorsorgeeinrichtungen werden durch das BVG abschliessend aufgeführt, räumt den einzelnen Pensionskassen aber einen Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung ihrer Leistungen ein.Hanspeter Konrad und Dr. Michael Lauener erläutern die Altersleistungen einer Vorsorgeeinrichtung und den möglichen Gestaltungsspielraum im Interesse der Versicherten.Prof. Dr. Thomas Gächter und Esther Amstutz betrachten die Leistungsverpflichtungen von Pensionskassen im Hinblick auf die Hinterlassenenleistungen.Dr. Isabelle Vetter-Schreiber behandelt in ihrem Beitrag die wesentlichen Leistungsverpflichtungen aus dem Risikofall 'Invalidität'.Dr. Hermann Walser gibt in seinem Artikel über die Leistungsverpflichtungen aus Teilliquidation eine Übersicht über Tatbestände und Verfahren.Im letzten Beitrag erläutert und konkretisiert Linda Zurkinden-Erismann Umfang und Bedeutung der Leistungsverpflichtungen von klassischen Stiftungen.
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