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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, einseitig bedruckt, Note: 1,0, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 trat die DDR dem Geltungsbereich des GG bei. Dadurch trägt Deutschland heute die ausschließliche Verantwortung für die Art und Weise des legislativen und justiziellen Umgangs mit der DDR-Vergangenheit. Im Rahmen der Aufarbeitung dieser mussten die Gerichte zu der Frage Stellung nehmen, wie die Strafbarkeit von Grenzsoldaten zu bewerten sei, die im…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, einseitig bedruckt, Note: 1,0, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 trat die DDR dem Geltungsbereich des GG bei. Dadurch trägt Deutschland heute die ausschließliche Verantwortung für die Art und Weise des legislativen und justiziellen Umgangs mit der DDR-Vergangenheit. Im Rahmen der Aufarbeitung dieser mussten die Gerichte zu der Frage Stellung nehmen, wie die Strafbarkeit von Grenzsoldaten zu bewerten sei, die im Glauben an und im Vertrauen auf die Rechtslage in der DDR den Tod von Republikflüchtlingen an der innerdeutschen Grenze zu verantworten hatten. Weiterhin musste entschieden werden, ob die Befehlsgeber, als mittelbare Täter, strafrechtlich für die Tötungen an der innerdeutschen Grenze zur Verantwortung gezogen werden konnten. Der BGH hat im Jahre 1992 mit seinem ersten Mauerschützenurteil die Strafbarkeit von Grenzsoldaten bejaht und seit dem an dieser Rechtsprechung festgehalten. Die Frage nach der Strafbarkeit von DDR-Funktionären wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft bejahte der BGH im Jahr 1994 ebenfalls. Am 24. Oktober 1996 erklärte das BVerfG die Rechtsprechung des BGH für verfassungsgemäß. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll dieses Urteil nun vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips betrachtet werden. Hierzu findet zunächst eine Darstellung des Ausgangspunktes der Entscheidung (Abschnitt B) statt. Anschließend folgt eine pointierte Zusammenfassung der anstehenden Rechtsfragen (Abschnitt C). Nach einer Betrachtung der Genese der anstehenden Rechtsfragen (Abschnitt D) folgt eine Analyse der Entscheidungsbegründung (Abschnitt E), wobei der Schwerpunkt auf den Argumentationskomplexen mit Rechtsstaatsbezug liegt. Mit Betrachtung der Folgen für die weitere Rechtsprechung und juristische Dogmatik (Abschnitt F) endet diese Arbeit.
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