Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Konzept zur Abgrenzung latenter Steuern kommt ursprünglich aus den angelsächsischen Ländern. Bereits 1967 hat das Accounting Principles Board (APB) des American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) in seiner Opinion No. 11 eine wegweisende Stellungnahme zum Konzept der latenten Steuern abgegeben. Dabei wurden Begriff, Inhalt und Behandlung für die amerikanische Rechnungslegungspraxis festgelegt. Im Handelsgesetzbuch (HGB) wurden 1985 erstmals latente Steuern kodifiziert. Davor war der Tatbestand der latenten Steuerabgrenzung in der deutschen Rechnungslegung nicht zu finden.
Unter dem Begriff latente Steuern kann man sich zunächst nichts Konkretes vorstellen. Während der Bestandteil Steuern durchaus verständlich und gegenwärtig ist, weiß man eine Latenz in diesem Zusammenhang nur schwer einzuordnen. Latenz, so ist dem Lexikon zu entnehmen, kommt von dem Lateinischen latens und bedeutet verborgen, nicht direkt hervortretend. Die Latenzzeit ist der Zeitraum zwischen einem verborgenen Ereignis und dem Eintreten einer sichtbaren Reaktion auf dieses.
Diese Arbeit soll als Leitfaden für die Bilanzierung von latenten Steuer genommen werden können. Es soll gezeigt werden, wo potenziell latente Steuern entstehen können. Die Abhandlung stellt heraus, welche Änderungen sich für die Bilanzierung latenter Steuern nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ergeben und stellt diese den Regelungen der internationalen Rechnungslegungsstandards gegenüber.
Die Annäherung des HGB an die IFRS ist sicher eine Richtung, die man in der deutschen Rechnungslegung noch mehrfach erleben wird. Ob das für alle Beteiligten immer wünschenswert ist, steht auf einem anderen Blatt. Für die latenten Steuern gilt sowohl für das HGB als auch für die IFRS, dass ihre Bedeutung auch für die Steuerplanung zunehmen wird.
Letztlich kann nur jedem Unternehmen geraten werden, sich gründlich mit dem Thema latente Steuern zu befassen und die Regelungen, die es gibt, unabhängig davon, ob nach HGB oder IFRS bilanziert wird, für sich zu nutzen. Nur so ist es möglich, den Mehraufwand, den die neuen Regelungen des HGB nach Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, aber auch die internationalen Rechnungslegungsstandards bedingen, möglicherweise in einen Vorteil zu verwandeln.
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Unter dem Begriff latente Steuern kann man sich zunächst nichts Konkretes vorstellen. Während der Bestandteil Steuern durchaus verständlich und gegenwärtig ist, weiß man eine Latenz in diesem Zusammenhang nur schwer einzuordnen. Latenz, so ist dem Lexikon zu entnehmen, kommt von dem Lateinischen latens und bedeutet verborgen, nicht direkt hervortretend. Die Latenzzeit ist der Zeitraum zwischen einem verborgenen Ereignis und dem Eintreten einer sichtbaren Reaktion auf dieses.
Diese Arbeit soll als Leitfaden für die Bilanzierung von latenten Steuer genommen werden können. Es soll gezeigt werden, wo potenziell latente Steuern entstehen können. Die Abhandlung stellt heraus, welche Änderungen sich für die Bilanzierung latenter Steuern nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ergeben und stellt diese den Regelungen der internationalen Rechnungslegungsstandards gegenüber.
Die Annäherung des HGB an die IFRS ist sicher eine Richtung, die man in der deutschen Rechnungslegung noch mehrfach erleben wird. Ob das für alle Beteiligten immer wünschenswert ist, steht auf einem anderen Blatt. Für die latenten Steuern gilt sowohl für das HGB als auch für die IFRS, dass ihre Bedeutung auch für die Steuerplanung zunehmen wird.
Letztlich kann nur jedem Unternehmen geraten werden, sich gründlich mit dem Thema latente Steuern zu befassen und die Regelungen, die es gibt, unabhängig davon, ob nach HGB oder IFRS bilanziert wird, für sich zu nutzen. Nur so ist es möglich, den Mehraufwand, den die neuen Regelungen des HGB nach Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, aber auch die internationalen Rechnungslegungsstandards bedingen, möglicherweise in einen Vorteil zu verwandeln.
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