Die Gemeinschaftsmarke ermöglicht Unternehmen - auch aus Staaten, die nicht der EU angehören - in einem einzigen Verfahren Markenschutz für das gesamte Gebiet der EU zu erwerben. Das zuständige Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante begann am 1. April 1996 mit der Prüfung der Anmeldungen.