Der Personenstand verkündet die Rechtspersönlichkeit, die Voraussetzung für die Existenz in einer Gemeinschaft, aber auch für den Genuss aller mit der Person verbundenen Rechte ist. Eine Person ist immer durch ihren Personenstand erkennbar, der ihre Identität, ihre Abstammung und ihren Familienstand feststellt. Der Zugang zu grundlegenden sozialen Diensten (Gesundheit, Bildung, soziale Sicherheit) hängt von der Ausstellung und dem Besitz von Personenstandsdokumenten ab. Dieser Personenstandsausweis bescheinigt die Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat, einer Gemeinschaft, einem Ort, einer Familie, ihrem Vater und ihrer Mutter. Wenn der Personenstand die rechtliche Form der Feststellung der Existenz einer menschlichen Person, ihres Familienstandes sowie ihres Todes ist. Er wird durch die Ausstellung mehrerer Urkunden zum Ausdruck gebracht, deren Verfahren zur Erlangung wir bestimmen und spezifizieren werden.
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