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Die 15. Auflage gibt die seit der letzten Auflage erfolgten Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile auf dem Stand 1.1.2021 wider. Diese erforderten eine z. T. grundlegende Überarbeitung der meisten Kapitel. Dementsprechend sind neben Änderungen im SGB II und der Alg II-Verordnung die zahlreichen Änderungen der das SGB II beeinflussenden Gesetze – von den Sozialgesetzbüchern I, III, V, VI und XII bis zum Wohngeldgesetz und zum Ausländerrecht – berücksichtigt. Unter anderem wurden die Auswirkungen auf die höchst streitige und verfassungsrechtlich nach wie vor ungeklärte Frage zur Rechtmäßigkeit…mehr

Produktbeschreibung
Die 15. Auflage gibt die seit der letzten Auflage erfolgten Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile auf dem Stand 1.1.2021 wider. Diese erforderten eine z. T. grundlegende Überarbeitung der meisten Kapitel. Dementsprechend sind neben Änderungen im SGB II und der Alg II-Verordnung die zahlreichen Änderungen der das SGB II beeinflussenden Gesetze – von den Sozialgesetzbüchern I, III, V, VI und XII bis zum Wohngeldgesetz und zum Ausländerrecht – berücksichtigt. Unter anderem wurden die Auswirkungen auf die höchst streitige und verfassungsrechtlich nach wie vor ungeklärte Frage zur Rechtmäßigkeit eines Leistungsausschlusses für EU-Bürger umfassend erörtert. Intensiv behandelt werden die seit 1.1.2020 geltenden Regelungen zum Kinderzuschlag, die konfliktträchtige Überschneidungen von Alg II- und Kinderzuschlag-Bezug zur Folge haben und insbesondere den Leistungsträgern kaum zu bewältigende Beratungspflichten abverlangen. Dazu kommen die sehr komplizierten, z. T. nicht geklärten Schnittstellen zum Wohngeld- und Unterhaltsvorschussgesetz. Ausführlich dargestellt wird die Rechtslage zu den Sanktionen nach dem BVerfG-Urteil vom 5. November 2019. Ein neues Kapitel im Anhang widmet sich den zahlreichen Gesetzen, Regelungen und Hilfsprogrammen, die anlässlich der COVID-19-Pandemie erlassen wurden und die für das SGB II tiefgreifende Sonderbestimmungen gebracht haben, die voraussichtlich über den März 2021 hinaus verlängert werden. Berücksichtigt sind die Änderungen der Regel- und Mehrbedarfe mit den Beträgen für 2020 und 2021. Die Flut von Gerichtsentscheidungen ist mit Stand Dezember 2020 eingearbeitet, darunter die BSG-Urteile zum SGB II, V und XII.