Die Pflicht zur Qualitätssicherung wurde erstmals im SGB V 1989 gesetzmäßig verankert und 1993 in das GSG übernommen. Unabhängig von der gesetzlichen Regelung stellt die Qualitätssicherung in der Medizin eine vordringliche Aufgabe dar. Die bei den med.-wiss. Fachgesellschaften von der BÄK in Auftrag gegebenen Leitlinien für Diagnostik und Therapie sollen den guten medizinischen Durchschnitt wiedergeben. Sie grenzen einen Behandlungskorridor ab und müssen selbstverständlich fortwährend den Entwicklungen und Fortschritten der Medizin angepaßt werden. Leitlinien sind für den behandelnden Arzt…mehr
Die Pflicht zur Qualitätssicherung wurde erstmals im SGB V 1989 gesetzmäßig verankert und 1993 in das GSG übernommen. Unabhängig von der gesetzlichen Regelung stellt die Qualitätssicherung in der Medizin eine vordringliche Aufgabe dar. Die bei den med.-wiss. Fachgesellschaften von der BÄK in Auftrag gegebenen Leitlinien für Diagnostik und Therapie sollen den guten medizinischen Durchschnitt wiedergeben. Sie grenzen einen Behandlungskorridor ab und müssen selbstverständlich fortwährend den Entwicklungen und Fortschritten der Medizin angepaßt werden. Leitlinien sind für den behandelnden Arzt eine unerläßliche Hilfe bei der Festlegung von individuellen Diagnose- und Behandlungsschemata im Sinne der Qualitätssicherung und der Patientenzufriedenheit.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.