In the medieval Christian church the claim to authority possessed by abbots, bishops, and popes stood in contrast to the rights of consultation held by monks, canons, and cardinals. This work demonstrates how the latter formed themselves into more or less independent electoral and consultative colleges.
Die kirchliche Verfassungsgeschichte des Mittelalters war von einer analogen Entwicklung scheinbar konträrer monarchischer und kollegialer Prinzipien geprägt. Dem Leitungsanspruch von Äbten, Bischöfen und Päpsten standen Beratungsrechte und Mitbestimmungsanliegen ihrer Mönche, Domkapitulare und Kardinäle gegenüber. Die Abhandlung zeigt auf, wie sich letztere im Verlauf der mittelalterlichen Geschichte als mehr oder weniger unabhängige Wahl- und Ratskollegien formierten und um eine Transformation eher unverbindlicher Beratungsfunktionen zu quasi parlamentarischen Rechten bemühten. Einschlägige verfassungsgeschichtliche Dokumente von der Benediktsregel aus dem 6. Jahrhundert bis hin zu bischöflichen und päpstlichen Wahlkapitulationen aus dem 15. Jahrhundert werden hinsichtlich ihrer kulturgeschichtlichen Zusammenhänge und Wirkungen analysiert.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Die kirchliche Verfassungsgeschichte des Mittelalters war von einer analogen Entwicklung scheinbar konträrer monarchischer und kollegialer Prinzipien geprägt. Dem Leitungsanspruch von Äbten, Bischöfen und Päpsten standen Beratungsrechte und Mitbestimmungsanliegen ihrer Mönche, Domkapitulare und Kardinäle gegenüber. Die Abhandlung zeigt auf, wie sich letztere im Verlauf der mittelalterlichen Geschichte als mehr oder weniger unabhängige Wahl- und Ratskollegien formierten und um eine Transformation eher unverbindlicher Beratungsfunktionen zu quasi parlamentarischen Rechten bemühten. Einschlägige verfassungsgeschichtliche Dokumente von der Benediktsregel aus dem 6. Jahrhundert bis hin zu bischöflichen und päpstlichen Wahlkapitulationen aus dem 15. Jahrhundert werden hinsichtlich ihrer kulturgeschichtlichen Zusammenhänge und Wirkungen analysiert.
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"In einem eindrucksvollen, weitgespannten und kenntnisreichen Überblick kann Thomas Krüger somit nicht nur den endogen-kirchlichen Ursprung kollegialer Beratungs- und Wahlrechte aufzeigen, sondern auch, dass diese sich tendenziell als Reaktion auf autokratisch-monarchische Bedrohungen konsolidiert haben."
Klaus Unterburger in: Theologische Revue 3/2014
"Die Augsburger Habilitationsschrift von 2009 ist ein Werk der großen Linien, die souverän durch ein Jahrtausend kirchlicher Verfassungsgeschichte gezogen werden."
Manfred Groten in: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 34/2015
Klaus Unterburger in: Theologische Revue 3/2014
"Die Augsburger Habilitationsschrift von 2009 ist ein Werk der großen Linien, die souverän durch ein Jahrtausend kirchlicher Verfassungsgeschichte gezogen werden."
Manfred Groten in: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 34/2015