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Lehren aus der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise dürfen sich nicht auf technische Verbesserungen des bisherigen Modells staatlicher Aufsicht über den privaten Finanzmarkt beschränken. Die Krise offenbart grundlegende Konstruktionsfehler des heutigen Geld- und Finanzsystems. Erforderlich ist ein neues Paradigma für das Verhältnis von Staat und Wirtschaft im Bereich des Finanzmarktes. Dieser ist als Service Public auszugestalten, welcher im staatlichen Auftrag mit privaten Mitteln eine Infrastruktur der Realwirtschaft unterhält: die Grundversorgung der Wirtschaft mit Geld und Kredit. Die hier…mehr

Produktbeschreibung
Lehren aus der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise dürfen sich nicht auf technische Verbesserungen des bisherigen Modells staatlicher Aufsicht über den privaten Finanzmarkt beschränken. Die Krise offenbart grundlegende Konstruktionsfehler des heutigen Geld- und Finanzsystems. Erforderlich ist ein neues Paradigma für das Verhältnis von Staat und Wirtschaft im Bereich des Finanzmarktes. Dieser ist als Service Public auszugestalten, welcher im staatlichen Auftrag mit privaten Mitteln eine Infrastruktur der Realwirtschaft unterhält: die Grundversorgung der Wirtschaft mit Geld und Kredit.
Die hier geforderte Finanzmarktverfassung bildet den Kern einer Verfassung des Kapitalismus. Der Staat trägt dabei die Gewährleistungsverantwortung für das Funktionieren des Finanzmarktes, während die Banken als private Unternehmen die Erfüllungsverantwortung wahrzunehmen haben.
In zwei Manifesten hat «kontrapunkt», der schweizerische Rat für Wirtschafts- und Sozialpolitik, 2008 und 2009 auf die tieferen Ursachen der heutigen Krise hingewiesen und Reformen verlangt. In diesem Band vertieft das wissenschaftliche Gremium diese Analysen und Reformvorschläge.
Autorenporträt
Philippe Mastronardi, geb. 1946, promovierte in Bern auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft und arbeitete 20 Jahre lang in den Parlamentsdiensten des Bundes, davon 16 Jahre als Sekretär der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (parlamentarische Oberaufsicht über Regierung und Verwaltung). Nach seiner Habilitation für Staatstheorie, Staatsrecht und Verwaltungsrecht war er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2011 Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität St. Gallen. Seine Forschungsinteressen gelten den Übergängen zwischen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Seine wichtigsten Publikationen beschlagen das juristische Denken, die Verfassungslehre und die Rechtstheorie.