Lex Arbitri im Bereich der Auslandsinvestitionen

Lex Arbitri im Bereich der Auslandsinvestitionen

Das Regelungsdefizit im Hinblick auf den möglichen Beitritt Boliviens zum MERCOSUR

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Im Hinblick auf den möglichen Beitritt Boliviens zum MERCOSUR wurde untersucht, ob die Übernahme des Kölner Protokolls als Lex Arbitri in Fragen der Auslandsinvestitionen sinnvoll ist. Nachdem diese Angemessenheit festgestellt wurde, zeigte sich, dass die bolivianische Regelung gegen den Grundsatz der Freiwilligkeit der Parteien verstößt, indem sie sie daran hindert, die Investitionsschiedsverfahren der bolivianischen Gerichtsbarkeit, den bolivianischen Gesetzen und Behörden zu unterwerfen. Ebenso wurde hervorgehoben, dass das Kölner Protokoll nicht festlegt, wie der Schiedsspruch zu vo...