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Das Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst 2024 ist speziell auf Ihre Bedürfnisse im öffentlichen Sektor zugeschnitten. Die 17. Auflage berücksichtigt tarifliche, arbeitsrechtliche und gesetzliche Änderungen ebenso wie die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung, in der insbesondere der EuGH immer wieder neue Akzente setzt.
Die einzigartige Aufbereitung des Lexikons bietet Ihnen konkrete Vorteile für Ihre Personalarbeit und führt Sie ohne Umwege ans Ziel: Ohne lange Theorie grenzt das Lexikon zwischen Tarifrecht und allgemeinem Arbeitsrecht ab.Es übersetzt juristische Fachsprache in
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Produktbeschreibung
Das Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst 2024 ist speziell auf Ihre Bedürfnisse im öffentlichen Sektor zugeschnitten. Die 17. Auflage berücksichtigt tarifliche, arbeitsrechtliche und gesetzliche Änderungen ebenso wie die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung, in der insbesondere der EuGH immer wieder neue Akzente setzt.

Die einzigartige Aufbereitung des Lexikons bietet Ihnen konkrete Vorteile für Ihre Personalarbeit und führt Sie ohne Umwege ans Ziel:
Ohne lange Theorie grenzt das Lexikon zwischen Tarifrecht und allgemeinem Arbeitsrecht ab.Es übersetzt juristische Fachsprache in klare Handlungsanweisungen, gibt praktische Tipps und liefert sofortige Umsetzungshilfen.Wertvolle Querverweise zu den führenden Tarifrechtskommentaren von Breier/Dassau bzw. Sponer/Steinherr ersparen Ihnen zeitraubende Recherchearbeit. Z.B. zum Stichwort Kündigung finden Sie an Ort und Stelle: eine Schnellübersicht (Geltung Tarifrecht TVöD, TV-L/Arbeitsrecht), einen Recherche-Navigator (Querverweise, ergänzende Fundstellen in der Tarifrechts-Kommentierung von Breier/Dassau und Sponer/Steinherr) und eine kompakte Erläuterung.
Klare Handlungsanleitungen, eingängige Beispiele, Checklisten sowie Musterverträge sparen Zeit und Sie vermeiden damit souverän Fehler und Prozessrisiken.
Autorenporträt
Die Herausgeber: Martin Krömer, Dr. Klaus Pawlak und Jan Ruge, Fachanwälte für Arbeitsrecht in der Kanzlei Ruge.Krömer in Hamburg; Henning Rabe von Pappenheim, Rechtsanwalt, Regensburg