Dieses Lexikon bietet in über 6000 Artikeln die wichtigsten Informationen über die europäische Rechtsgeschichte. Zeitlich reicht das Lexikon vom römischen und germanischen Recht bis in die Gegenwart. Quellen, Methoden, Grundsätzte und Systeme werden ebenso behandelt wie Verfassung, Verwaltung, Verfahren, Strafrecht und Privatrecht. Es enthält ferner Informationen über einzelne Länder oder Städte, über bedeutende Universitäten und Juristen, über gebräuchliche Formeln und Rechtssprichwörter, sowie über wichtige Gesetze und Rechtsbücher.
RECHTSGESCHICHTE. Eine historisch fundierte Orientierungshilfe für den Paragraphendschungel und die angrenzenden Sachgebiete könnte nützlich sein. Gerhard Köbler von der Universität Innsbruck hat ein entsprechendes Nachschlagewerk verfaßt, über 6000 Stichwörter enthält sein "Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte". Doch bei all der Fülle von "A.A." bis "Zwölftafelgesetz" und der bibliographischen Hinweise, stets ausreichend und ausgewogen informiert wird man hier nicht. Was bringen etwa solche Kürzesterklärungen wie "Steinkreuz ist ein aus Stein geschaffenes Kreuz"? Weshalb gibt es Beiträge zu Ferdinand "Lassale" und zur "S.P.D.", weshalb keine zu Konrad Adenauer und der CDU? An das "Dritte Reich" und die DDR wurde gedacht, einen Artikel über die Bundesrepublik Deutschland vermißt man dagegen. Zudem stören Druckfehler, ungenaue Ortsangaben, widersprüchliche Daten und falsche Behauptungen. Zum Beispiel ist zu lesen, daß das Bundesarbeitsgericht seit 1996 in Erfurt sei, und der (1924 verstorbene) amerikanische Präsident Wilson soll 1941 mit Churchill die Atlantik-Charta vereinbart haben. Aber bleiben wir nicht sprachlos, sondern lassen Karl Valentin zu Wort kommen: "Ein ,hundsgemein' teures Buch voller ,Kapazitätskuriositäten'!" (Gerhard Köbler: Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte. Verlag C. H. Beck, München 1997. 657 Seiten, 98,- Mark). WERNER HORNUNG
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