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Erscheint vorauss. 16. Januar 2025
  • Broschiertes Buch

Das gedruckte Lexikon für das Lohnbüro:
So gut, dass auch die Finanzverwaltung und die Deutsche Rentenversicherung Bund damit arbeiten.
Der Klassiker erscheint bereits in der 67. Auflage. Er ist nicht nur in der Lohn- und Gehaltsabrechnung das Original, es dient auch den Lohnsteuer-Außenprüfern der Finanzämter als Grundlage für Entscheidungen und Berichte.
Im Jahr 2025 wird nicht nur das Jahressteuergesetz fordern, sondern die Frage, wo steht der Gesetzgeber, was gilt, was gilt ab wann und was kommt wann an neuen Punkten für die Entgeltabrechnung hinzu. Von Jahr zu Jahr wird es
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Produktbeschreibung
Das gedruckte Lexikon für das Lohnbüro:

So gut, dass auch die Finanzverwaltung und die Deutsche Rentenversicherung Bund damit arbeiten.

Der Klassiker erscheint bereits in der 67. Auflage. Er ist nicht nur in der Lohn- und Gehaltsabrechnung das Original, es dient auch den Lohnsteuer-Außenprüfern der Finanzämter als Grundlage für Entscheidungen und Berichte.

Im Jahr 2025 wird nicht nur das Jahressteuergesetz fordern, sondern die Frage, wo steht der Gesetzgeber, was gilt, was gilt ab wann und was kommt wann an neuen Punkten für die Entgeltabrechnung hinzu. Von Jahr zu Jahr wird es anspruchsvoller die Entgeltabrechnung Monat für Monat zu erstellen.

Das Lexikon gibt den aktuellen Stand der Gesetzgebung zum 20. Dezember 2024 wieder und beinhaltet alle aktuellen Themen, die in der Entgeltabrechnung für das Jahr 2025 beachtet werden müssen.

Hierzu zählen natürlich der aktuelle Einkommen- und Lohnsteuertarif 2025, der in den zahlreichen Beispielen eingearbeitet ist, ebenso wie die Erleichterungen durch die Abschaffung der Fünftelregelung.

Neu hinzu kommen
die erstmalige Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets,die neue Bruttolistenpreisgrenze beim Elektro-Firmenwagen,der Ausbau der betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern,die Neuerungen beim betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleich,das Besteuerungsrecht nach den Doppelbesteuerungsabkommen bei Arbeitsfreistellung u.v.m.
Natürlich werden auch die klassischen Stichworte rund um den Themenblock Mitarbeiterbenefits aktualisiert wie z.B.
Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachlohnsteuerfreier Arbeitslohn nach § 3 EstG undHomeoffice.
Zu mehr als 1.000 Stichwörtern gibt das Lexikon für das Lohnbüro zweifelsfrei Auskunft, ob lohnsteuer- oder sozialversicherungspflichtig ein einzigartiges Nachschlagewerk für die tägliche Arbeit im Lohnbüro.

Eindeutige Ja-/Nein-Spalten geben auf den ersten Blick Auskunft darüber, ob etwas für die Lohnsteuer- bzw. Sozialversicherungspflicht angesetzt ist. Darüber hinaus erhalten Sie viele Praxisbeispiele, die den Zugang zur oft komplexen Materie erleichtern.

Selbstverständlich erläutert Ihnen das Lexikon für das Lohnbüro 2025 jede Rechtsänderung und ergänzt sie mit aktuellen Verwaltungsanweisungen und höchstrichterlichen Entscheidungen, beispielweise zur Bewertung von Firmenwagen und Home-Office sowie zur steuerrechtliche Reisekostenabrechnung.

Ein kostenfreier Newsletter zum Lexikon für das Lohnbüro 2025 informiert Sie während des gesamten Lohnsteuerjahres über jede Stichwortänderung. Aktualität, Rechtssicherheit und einfaches Anwenden in der Praxis sind das Ziel, welches das Lexikon Lohnbüro jederzeit erfüllen möchte.

Kundenstimmen

Die Rettung für verzwickte Lohnabrechnungen. Schon seit vielen Jahren für unsere Firma die Nr. 1.
Elke H., Lohnbuchhalterin, Zeitz

Ein ganz wichtiges Nachschlagewerk. Die gesuchten Begriffe sind schnell und einfach zu finden. Die Unterstützung durch die Beispiele ist klasse! Danke, weiter so!
Marta M., Personalsachbearbeiterin, Hannover

Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Begründet von Wolfgang Schönfeld, Diplom-Finanzwirt (FH), Regierungsdirektor a.D. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen; fortgeführt von Jürgen Plenker, Regierungsdirektor im Lohnsteuerreferat des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen, Diplom-Finanzwirt (FH); Heinz-Willi Schaffhausen, Regierungsrat, Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Diplom-Finanzwirt (FH).