Bachelorarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, einseitig bedruckt, Note: 2,0, Universität Salzburg, 11 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit August 2003 gibt es in Österreich das Öffnungszeitengesetz. Der Bund gibt dabei nur die Rahmenbedingungen vor, die genauen Ladenöffnungszeitenregelungen können durch Verordnung des Landeshauptmannes festgelegt werden. Die derzeitige Regierung unter Bundeskanzler Gusenbauer strebt eine weitere Liberalisierung der Öffnungszeiten an. Internationale Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass durch die gesetzliche Liberalisierung die Gesamtöffnungszeit nicht deutlich erhöht wird, sondern dass sich primär stärker differenzierte Zeitmuster ergeben. Die Ladenschlusszeiten werden eher den Verbraucherbedürfnissen angepasst. Die geplante Änderung des Öffnungszeitengesetzes ist also nicht Voraussetzung für eine Erhöhung der faktischen Ladenöffnungszeiten: Viele Einzelhandelsgeschäfte nützen teilweise auch aus gutem Grund die bestehenden Möglichkeiten der Öffnungszeiten nicht aus.
Gegenstand dieser Arbeit ist die Auseinandersetzung mit den arbeitsrechtlichen Problemen, die durch eine Liberalisierung des Öffnungszeitengesetzes entstehen können. Es wird weiters auf die Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung durch Kollektivvertrag, der Betriebsvereinbarung oder durch den Arbeitsvertrag aufmerksam gemacht.
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Gegenstand dieser Arbeit ist die Auseinandersetzung mit den arbeitsrechtlichen Problemen, die durch eine Liberalisierung des Öffnungszeitengesetzes entstehen können. Es wird weiters auf die Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung durch Kollektivvertrag, der Betriebsvereinbarung oder durch den Arbeitsvertrag aufmerksam gemacht.
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