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Nach den Versorgungsbereichen Energie und Telekommunikation bestehen nun auch Bestrebungen, den Bereich der Wasserversorgung einem freien Wettbewerb zuzuführen. Diese Arbeit zeigt auf, mit welchen rechtlichen Problemen eine Marktöffnung der Wasserversorgung konfrontiert sein wird. Die hierbei diskutierten Wettbewerbsmodelle "Wettbewerb im Markt" und "Wettbewerb um den Markt" werden dabei insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit der Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen aus Art. 28 II GG, dem Nachhaltigkeitsgedanken aus Art. 20a GG und dem Gesichtspunkt der Gewährleistungsverantwortung hin…mehr

Produktbeschreibung
Nach den Versorgungsbereichen Energie und Telekommunikation bestehen nun auch Bestrebungen, den Bereich der Wasserversorgung einem freien Wettbewerb zuzuführen. Diese Arbeit zeigt auf, mit welchen rechtlichen Problemen eine Marktöffnung der Wasserversorgung konfrontiert sein wird. Die hierbei diskutierten Wettbewerbsmodelle "Wettbewerb im Markt" und "Wettbewerb um den Markt" werden dabei insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit der Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen aus Art. 28 II GG, dem Nachhaltigkeitsgedanken aus Art. 20a GG und dem Gesichtspunkt der Gewährleistungsverantwortung hin überprüft. Im Ergebnis wird festgestellt, dass es Optionen für den (bayerischen) Wasserversorgungsmarkt gibt, mehr Wettbewerb einfließen zu lassen. Eine vollständige Liberalisierung dieses Versorgungsbereiches hält die Autorin allerdings für verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Autorenporträt
Die Autorin: Nicole Weiß wurde 1973 in Nürnberg geboren. Von 1993 bis 1998 studierte sie an der Universität Bayreuth Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung. Das anschließende Referendariat absolvierte sie in Bayreuth und am Umweltbundesamt in Berlin. Im Jahr 2000 legte die Autorin das Zweite juristische Staatsexamen in Bayreuth ab. Seit 2001 ist sie wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bayreuth sowie zugelassene Rechtsanwältin im OLG Bezirk Bamberg.