Glücksspiele unterliegen in Deutschland der staatlichen Fürsorge. (6) , (11) Grundsätzlich können Glücksspiele von privaten Unternehmen nur dann angeboten werden, wenn diese über eine Lizenz verfügen. (2) , (3) , (11) Die Vorgaben der Europäischen Gesetzgebung und die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird voraussichtlich Anfang 2006 das staatliche Glücksspielmonopol aufheben und so den Weg für private Anbieter freimachen. (3) , (4) , (8) , (10)
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