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Im Juli 1994 ist in Deutschland das Dritte Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union in Kraft getreten. Die damit verbundenen Gesetzesänderungen dienten der Liberalisierung des deutschen Versicherungsmarktes. Ausgehend von einer Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Europäischen Versicherungsbinnenmarkt zeigt der Autor, daß die europäischen Richtlinien ihr primäres Ziel, die nationalen Versicherungsmärkte zu liberalisieren, weitgehend verfehlt haben. So sind für ausländische Anbieter, die auf dem deutschen Versicherungsmarkt tätig…mehr

Produktbeschreibung
Im Juli 1994 ist in Deutschland das Dritte Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union in Kraft getreten. Die damit verbundenen Gesetzesänderungen dienten der Liberalisierung des deutschen Versicherungsmarktes. Ausgehend von einer Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Europäischen Versicherungsbinnenmarkt zeigt der Autor, daß die europäischen Richtlinien ihr primäres Ziel, die nationalen Versicherungsmärkte zu liberalisieren, weitgehend verfehlt haben. So sind für ausländische Anbieter, die auf dem deutschen Versicherungsmarkt tätig werden wollen, zahlreiche rechtliche und faktische Beschränkungen bestehen geblieben. Ein bedeutender »Nebeneffekt« der Versicherungsrichtlinien ist, daß sie in Deutschland zu einem Abbau bestehender Regulierungen geführt haben. Damit die Regulierungsziele auch künftig erreicht werden können, schlägt der Autor eine Reihe kompensierender Maßnahmen vor, insbesondere zum Schutz der Informationsinteressen der Versicherungsnehmer. Die Arbeit schließt mit einer Analyse der möglichen einzel- und gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Versicherungsrichtlinien aus deutscher Sicht.