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Der Vollzug kriminalrechtlicher Maßregeln der Besserung und Sicherung (Maßregelvollzug) in der Forensischen Psychiatrie wurde in den 80er Jahren umfassend verrechtlicht. Der Gesetzgeber in NW räumte den Einrichtungen bei der Gewährung von Vollzugslockerungen einen weiten Entscheidungsspielraum ein. In der vorliegenden empirischen Untersuchung wird die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben in einer Maßregelvollzugseinrichtung analysiert, die eine relativ extensive Lockerungspraxis aufweist. Es zeigt sich, daß die Entscheidungsträger mit den Befugnissen sorgfältig und verantwortlich umgehen…mehr

Produktbeschreibung
Der Vollzug kriminalrechtlicher Maßregeln der Besserung und Sicherung (Maßregelvollzug) in der Forensischen Psychiatrie wurde in den 80er Jahren umfassend verrechtlicht. Der Gesetzgeber in NW räumte den Einrichtungen bei der Gewährung von Vollzugslockerungen einen weiten Entscheidungsspielraum ein. In der vorliegenden empirischen Untersuchung wird die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben in einer Maßregelvollzugseinrichtung analysiert, die eine relativ extensive Lockerungspraxis aufweist. Es zeigt sich, daß die Entscheidungsträger mit den Befugnissen sorgfältig und verantwortlich umgehen können, ohne daß es zu einer unvertretbaren Gefährdung der Allgemeinheit kommt. Eine Analyse der Beurteilungskriterien belegt jedoch die Unmöglichkeit einer validen Prognose im Einzelfall; hieraus ergeben sich Probleme für die Freiheits- und Rechtsschutzinteressen der untergebrachten Patienten.
Autorenporträt
Der Autor: Helmut Pollähne wurde 1959 in Braunschweig geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität in Bielefeld und war dort nach dem 2. Staatsexamen 1987 als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt. 1991/92 arbeitete er am Kriminalwissenschaftlichen Institut der Universität Frankfurt am Main. Seit seiner Promotion 1992 ist er als Dozent am Oberstufenkolleg des Landes Nordrhein-Westfalen an der Universität Bielefeld tätig.
Rezensionen
"Pollähne hat eine Studie mit hohem wissenschaftlichen Anspruch wie praktischem Ertrag vorgelegt. Ihre Bedeutung erschöpft sich nicht darin, die Handhabung der Lockerungen im Massregelvollzug auf eine solidere, auch theoretisch fundierte Erfahrungsgrundlage zu stellen. Vielmehr lassen sich die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Untersuchung auch für den Strafvollzug fruchtbar machen, wenn und insoweit es darum geht, in Fällen von Ungewissheit Risikoeinschätzungen vorzunehmen und Entscheidungen zu treffen, die sozialintegrativen Interessen Inhaftierter wie legitimen Sicherheitsbedürfnissen der Allgemeinheit in einer wohlabgewogenen und differenzierten Weise Rechnung tragen." (Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft)