Ziel des Funkamateurs ist es, eine Amateurfunkstation zu errichten und zu betreiben. Aber der Betrieb von Funksendeanlagen ist genehmigungspflichtig. Jeder zukünftige Funkamateur muss seine Sachkunde auf den Gebieten Technik, Betriebstechnik und Vorschriften in einer Prüfung nachweisen. Diese Prüfung wird bei der zuständigen Behörde abgenommen. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Funkamateur sein Amateurfunkzeugnis und sein eindeutiges Rufzeichen ausgestellt. Durch die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erwirbt der Funkamateur das Recht, die Funkgeräte seiner Amateurfunkstelle selbst zu fertigen. Mit diesem Rufzeichen darf er die dem Amateurfunk zugeteilten Amateurbänder benutzen. Die Verbindungen werden in dieses Logbuch eingetragen.
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