52,00 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
  • Broschiertes Buch

Der Insolvenzverwalter ist wie der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase berechtigt und gleichzeitig verpflichtet, die pfändbaren Teile des Schuldnereinkommens einzuziehen. Die massezugehörigen Einkünfte müssen dabei korrekt berechnet und bestimmt, Abtretungen, Pfändungen und Aufrechnungserklärungen sorgfältig auf ihre Insolvenzfestigkeit hin überprüft werden. Was ist pfändbar, was ist dem Schuldner oder einem sonstigen Berechtigten zu belassen? Welche Auswirkungen hat die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos? Diese und weitere praxisrelevanten Fragen der Pfändbarkeit und somit der…mehr

Produktbeschreibung
Der Insolvenzverwalter ist wie der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase berechtigt und gleichzeitig verpflichtet, die pfändbaren Teile des Schuldnereinkommens einzuziehen. Die massezugehörigen Einkünfte müssen dabei korrekt berechnet und bestimmt, Abtretungen, Pfändungen und Aufrechnungserklärungen sorgfältig auf ihre Insolvenzfestigkeit hin überprüft werden. Was ist pfändbar, was ist dem Schuldner oder einem sonstigen Berechtigten zu belassen? Welche Auswirkungen hat die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos? Diese und weitere praxisrelevanten Fragen der Pfändbarkeit und somit der Massezugehörigkeit von Lohn- und Lohnersatzansprüchen werden gezielt erörtert und anhand von Beispielen und Berechnungshilfen erläutert. Die 3. Auflage berücksichtigt insbesondere die grundlegenden Änderungen zur Frage der Zugehörigkeit des Einkommens des Schuldners zur Insolvenzmasse und bringt das Werk umfassend auf den neuesten Stand.
Autorenporträt
Riedel, ErnstDipl.-Rpfl. Ernst Riedel war lange Jahre als Rechtspfleger u.a. beim Vollstreckungs- und Insolvenzgericht sowie als Dozent an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen tätig. Zur Zeit ist er Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Starnberg. Er ist Herausgeber, Autor und Mitautor mehrerer Fachbücher zu den Themen Zwangsvollstreckung und Insolvenzrecht.