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Es wird vermutet, und es ist teilweise belegt, daß die Einbürgerunsgsquoten in den Bundesländern trotz gleicher Rechtsgrundlagen unterschiedlich sind. Diese Unterschiede werden untersucht und anhand der Theorie über lokale Gerechtigkeit beschrieben und erklärt. Der Begriff lokale Gerechtigkeit besagt, daß gleiche Güter von verschiedenen Verteilern auf unterschiedliche Weise verteilt werden. Diese Theorie wurde bislang auf weitgehend gesetzesfreie Verteilungskontexte angewendet. Im durchnormierten Verwaltungsrecht sind die Möglichkeiten der Verteiler, unterschiedliche Verteilungsverfahren und…mehr

Produktbeschreibung
Es wird vermutet, und es ist teilweise belegt, daß die Einbürgerunsgsquoten in den Bundesländern trotz gleicher Rechtsgrundlagen unterschiedlich sind. Diese Unterschiede werden untersucht und anhand der Theorie über lokale Gerechtigkeit beschrieben und erklärt. Der Begriff lokale Gerechtigkeit besagt, daß gleiche Güter von verschiedenen Verteilern auf unterschiedliche Weise verteilt werden. Diese Theorie wurde bislang auf weitgehend gesetzesfreie Verteilungskontexte angewendet. Im durchnormierten Verwaltungsrecht sind die Möglichkeiten der Verteiler, unterschiedliche Verteilungsverfahren und -kriterien anzuwenden, regelmäßig eingeschränkt. Das Verwaltungshandeln ist wegen der Gesetzesbindung verbindlich vorgeschrieben. Übertragen auf das Recht bedeutet lokale Gerechtigkeit, daß gleiche Rechtsvorschriften von verschiedenen Anwendern unterschiedlich verwirklicht werden. Legal ist das nur möglich bei unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessensvorschriften, die den Anwendern einen Entscheidungsspielraum belassen. Das Einbürgerungsrecht enthält eine Fülle derartiger Rechtsvorschriften. Der Autor zeigt, daß die jeweilige Einbürgerungspraxis der Länder auf einer abweichenden Anwendung des Einbürgerungsrechts beruht. Diese Unterschiede werden als divergierende Auffassungen über eine angemessene und gerechte Einbürgerungsregelung gedeutet.

Bultmann verfolgt zwei sich überschneidende Ziele: Er will erstens die unterschiedliche Einbürgerungspraxis in den Bundesländern erläutern und erklären. Zweitens soll am Beispiel des Einbürgerungsrechts die soziologische Theorie über lokale Gerechtigkeit auf die Rechtsanwendung übertragen werden.