In den meisten modernen Staaten werden alle lokalen Angelegenheiten von speziellen lokalen Regierungsorganen verwaltet, die auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts in geheimer Abstimmung gebildet werden, sowie von lokalen Regierungsorganen, die speziell vom Zentrum aus ernannt werden. Lokale oder kommunale Selbstverwaltung ist ein System der lokalen Regierungsführung, das von speziellen gewählten Gremien umgesetzt wird, die die Bevölkerung einer Verwaltungseinheit eines bestimmten Landes direkt vertreten. Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung, die am 15. Oktober 1985 vom Europarat angenommen wurde, enthält eine allgemeine Definition der kommunalen Selbstverwaltung, die in der Tat universell geworden ist und von allen demokratischen Staaten übernommen wurde. Unter örtlicher Selbstverwaltung versteht die Charta "das Recht und die tatsächliche Fähigkeit der örtlichen Gemeinschaften, innerhalb der gesetzlichen Grenzen einen bedeutenden Teil der öffentlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung und zum Wohle der Bevölkerung zu kontrollieren und zu verwalten".
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