"Lotte Laserstein - diesen Namen wird man sich merken müssen. Die Künstlerin gehört zu den allerbesten der jüngeren Generation. Ihr glanzvoller Aufstieg wird zu verfolgen bleiben" - so resümierte am 29. November 1929 das Berliner 8-Uhr-Abendblatt. Diese Prognose nahm jedoch einen entgegengesetzten Verlauf. Unmittelbar nach der Machtübertragung an Adolf Hitler bekam die Künstlerin die damit einhergehenden Veränderungen zu spüren. Bereits 1933 erhielt sie Ausstellungsverbot und nach Maßgabe der "Nürnberger Gesetze" wurde Lotte Laserstein (1898-1993) zur "Dreivierteljüdin" erklärt. Um den Broterwerb und die künstlerische Anerkennung gebracht, blieb ihr nur die Emigration, die sie 1937 nach Schweden führte. In Deutschland war sie seither lange vergessen und wurde erst nach ihrem Tod wiederentdeckt und ihr Werk als maßgeblich für eine Ausdrucksform der Neuen Sachlichkeit erachtet.