Das BVerfG hat am 18.7.2001 die das LPartG betreffende Einstweilige Anordnung abgelehnt. Damit ist es am 1.8. in Kraft getreten.
Das neue Gesetz wirft eine Vielzahl verfassungs- und einfachrechtlicher Fragen auf, durch die komplizierte Verweisungstechnik ist es für den Laien kaum verständlich. Nahezu alles ist umstritten, aber anzuwenden.
Der Handkommentar Hk-LPartG bietet:
- eine Gesamtkommentierung der wichtigsten Teile des unübersichtlichen Artikelgesetzes,
- umfassende Erläuterungen zu allen Facetten des Rechtsinstituts einschließlich der Folgeregelungen aus dem Eherecht, dem Namens- und Unterhaltsrecht bis hin zum Erbrecht,
- ausführliche Darstellungen zum Verfassungsrecht, Mietrecht, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Beamtenrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Internationales Privatrecht, Verfahrensrecht, Kosten- und Gebührenrecht sowie zu den Besonderheiten in bezug auf Transsexuelle
- alle Artikelregelungen, das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz sowie die Entscheidung des BVerfG im Volltext.
Der Hk deckt die Auslegungs- und Abgrenzungsfragen der Praxis nahezu lückenlos ab und ist für alle, die sich mit Lebenspartnerschaftsfragen befassen müssen, unentbehrlich.
Das neue Gesetz wirft eine Vielzahl verfassungs- und einfachrechtlicher Fragen auf, durch die komplizierte Verweisungstechnik ist es für den Laien kaum verständlich. Nahezu alles ist umstritten, aber anzuwenden.
Der Handkommentar Hk-LPartG bietet:
- eine Gesamtkommentierung der wichtigsten Teile des unübersichtlichen Artikelgesetzes,
- umfassende Erläuterungen zu allen Facetten des Rechtsinstituts einschließlich der Folgeregelungen aus dem Eherecht, dem Namens- und Unterhaltsrecht bis hin zum Erbrecht,
- ausführliche Darstellungen zum Verfassungsrecht, Mietrecht, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Beamtenrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Internationales Privatrecht, Verfahrensrecht, Kosten- und Gebührenrecht sowie zu den Besonderheiten in bezug auf Transsexuelle
- alle Artikelregelungen, das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz sowie die Entscheidung des BVerfG im Volltext.
Der Hk deckt die Auslegungs- und Abgrenzungsfragen der Praxis nahezu lückenlos ab und ist für alle, die sich mit Lebenspartnerschaftsfragen befassen müssen, unentbehrlich.