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Die Ludomanie beschäftigt die Justiz seit Jahren. Den Strafgerichten obliegt die Entscheidung darüber, ob bei Straftätern eine Pathologische Glücksspielsucht im Einzelfall vorliegt und diese Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit hat. Für diese Beurteilung wird häufig ein psychowissenschaftliches Sachverständigengutachten herangezogen.
Das Werk ist interdisziplinär angelegt. Es werden sowohl psychowissenschaftliche Erkenntnisse und Befunde zum Störungsbild der Ludomanie vermittelt als auch die normativen Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB im Hinblick auf Pathologisches Glücksspielen
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Produktbeschreibung
Die Ludomanie beschäftigt die Justiz seit Jahren. Den Strafgerichten obliegt die Entscheidung darüber, ob bei Straftätern eine Pathologische Glücksspielsucht im Einzelfall vorliegt und diese Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit hat. Für diese Beurteilung wird häufig ein psychowissenschaftliches Sachverständigengutachten herangezogen.

Das Werk ist interdisziplinär angelegt. Es werden sowohl psychowissenschaftliche Erkenntnisse und Befunde zum Störungsbild der Ludomanie vermittelt als auch die normativen Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB im Hinblick auf Pathologisches Glücksspielen behandelt. Die zahlreichen Kontroversen zwischen Psychowissenschaften und Rechtsprechung werden dargestellt. Auf der Grundlage eigener empirischer Erhebungen werden die unterschiedlichen Einschätzungen zwischen Justiz, Rechtswissenschaft und Psychowissenschaften gewürdigt.

Dazu werden erstinstanzliche Urteile aus der Strafrechtspraxis zum Pathologischen Glücksspiel sowie ferner auch Interviews mit verurteilten Ludomanen ausgewertet. Abschließend werden Lösungsvorschläge erarbeitet und Empfehlungen für die praktische Bewältigung der Ludomanie in der Strafrechtspraxis unterbreitet.

Autorenporträt
Melanie Rüter wurde 1980 in Kempen geboren. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld und anschließendem Referendariat arbeitet sie seit 2015 an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. Dort erfolgte auch im September 2021 die Promotion. Die Autorin ist derzeit Mitarbeiterin am Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld.