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Umfassende Kommentierung der Liebhabereiverordnung
Die steuerliche Liebhaberei, als Abgrenzung der Sphäre der Einkommenserzielung von jener der Einkommensverwendung, beschäftigt seit Jahrzehnten Gerichte, Steuerpflichtige und die Finanzverwaltung. Da eine gesetzliche Definition des Begriffs Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinn fehlt, zählt die Liebhabereibeurteilung zu den schwierigsten Bereichen des Steuerrechts.
Die Kommentierung der Liebhabereiverordnung (LVO) behandelt aus Sicht der Liebhaberei umfassend die Bereiche der Ertragsteuern, der Umsatzsteuer sowie des Verfahrensrechts und
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Produktbeschreibung
Umfassende Kommentierung der Liebhabereiverordnung

Die steuerliche Liebhaberei, als Abgrenzung der Sphäre der Einkommenserzielung von jener der Einkommensverwendung, beschäftigt seit Jahrzehnten Gerichte, Steuerpflichtige und die Finanzverwaltung. Da eine gesetzliche Definition des Begriffs Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinn fehlt, zählt die Liebhabereibeurteilung zu den schwierigsten Bereichen des Steuerrechts.

Die Kommentierung der Liebhabereiverordnung (LVO) behandelt aus Sicht der Liebhaberei umfassend die Bereiche der Ertragsteuern, der Umsatzsteuer sowie des Verfahrensrechts und geht auf Sonderfragen im Zusammenhang mit Umgründungen ein. Außerdem wird die Rechtsentwicklung dieses steuerrechtlichen Phänomens beschrieben. Die Judikatur der letzten Jahrzehnte, die wichtigsten BMF-Erlässe und zahlreiche in der Literatur vertretene Rechtsmeinungen zum Thema Liebhaberei wurden in diesem Kommentar gründlich aufbereitet.

Der Kommentar richtet sich als Nachschlagewerk gleichermaßen an die in der Finanzverwaltung und in rechtsberatenden Berufen tätigen Personen.
Autorenporträt
Bernhard Kuder ist Abteilungsleiter-Stellvertreter in der Umsatzsteuerabteilung des Bundesministeriums für Finanzen; Delegierter zu EU-MwSt-Projekten und Arbeitsgruppen; Vortragender an der Bundesfinanzakademie und anderen Bildungseinrichtungen sowie Fachautor.
Lisa Aumayr-Schlaffer ist Juristische Referentin in der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen und zudem als Fachautorin tätig. Zuvor war sie Universitätsassistentin am Institut für Finanzrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen im Einkommensteuerrecht, insbesondere in den Bereichen Vermietung und Verpachtung, Grundstücksveräußerungen, Liebhaberei, und im Unionsrecht.