Im islamischen Recht gilt die Einsetzung eines Herrschers als verpflichtend. Trotz einer prekären marokkanischen Oberhoheit und der gebietsweisen Existenz von semi-staatlichen Gebilden war die maurische Stammesgesellschaft der vorkolonialen Westsahara in der Ausdrucksweise der lokalen Rechtsgelehrsamkeit durch einen Zustand der Anarchie geprägt. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, wie man sich mit dieser Problematik auseinandersetzte, welche Lösungen in Theorie und Praxis gefunden wurden und welche Kontroversen sich daran entzündet haben. Als Quellen dienen neben europäischen Reiseberichten einschlägige rechtliche Abhandlungen ergänzt durch Dokumente aller Art, welche die gelebte Realität widerspiegeln.