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Ausgehend von der gewachsenen politischen Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts seit seiner Gründung im Jahre 1951 untersucht die Arbeit die verfassungsrechtlichen Grenzen des Gerichts. Dabei wird die entscheidende Rolle der Normbindung für die Entscheidungskompetenz des Gerichts deutlich. Eine hinreichende Normbindung kann nur durch eine Interpretationsmethode erreicht werden, die den Willen des Normgebers ernst nimmt. Eine stärkere Fokussierung auf den Willen des Verfassungsgebers ist methodisch möglich. Die Entwicklungspotentiale der Verfassung bleiben dabei gewahrt. Die Arbeit zeigt am…mehr

Produktbeschreibung
Ausgehend von der gewachsenen politischen Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts seit seiner Gründung im Jahre 1951 untersucht die Arbeit die verfassungsrechtlichen Grenzen des Gerichts. Dabei wird die entscheidende Rolle der Normbindung für die Entscheidungskompetenz des Gerichts deutlich. Eine hinreichende Normbindung kann nur durch eine Interpretationsmethode erreicht werden, die den Willen des Normgebers ernst nimmt. Eine stärkere Fokussierung auf den Willen des Verfassungsgebers ist methodisch möglich. Die Entwicklungspotentiale der Verfassung bleiben dabei gewahrt. Die Arbeit zeigt am Beispiel des Ehebegriffs in Art. 6 Abs. 1 GG, wie eine solche verfassungskonforme Interpretationsmethode in der Praxis Bestand haben kann.
Autorenporträt
David Hirzel studied law at the University of Konstanz from October 2009 to January 2015, specialising in »Environmental and Planning Law and Public Commercial Law«. After working as a research assistant at Gleiss Lutz, he did his legal traineeship at the Regional Court of Stuttgart from October 2015 to September 2017, with stations in Hamburg at CMS Hasche Sigle, among others. He has been a judge at the Stuttgart Administrative Court since January 2018, the first three years of which were part-time. Parallel to being a judge, he started his dissertation, which earned him a doctorate in law from the German University of Administrative Sciences Speyer in 2022.