Diskussionen über die Rechts- und Machtordnung im Völkerrecht bestehen seit dessen Existenz. Am Beispiel der UN-Resolutionen ist zu erkennen wie die "Veto Mächte" durch Eigeninteresse und das Interesse verbündeter Staaten die internationale Ordnung bestimmen. Es entsteht der Eindruck rein die Macht bestimme das Völkerrecht. In diesem Zusammenhang wird das objektive und subjektive Recht um die Rechtsnatur des Völkerrechts durchleuchtet, wobei ein Vergleich zum innerstaatlichen Recht durchgeführt wird sowie die mangelnde Durchsetzung des Völkerrechts als zentrale Argumentation der Kritiker. Die Aufgaben und die Zusammensetzung des UN-Sicherheitsrates als Exekutiv-Organ der Vereinten Nationen und seine Rolle in internationalen Konflikten werden aufgearbeitet und weiters wird hinterfragt, ob die Macht das zentrale Konzept der internationalen Beziehungen ist.
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