Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Russistik / Slavistik, Note: 1,7, Humboldt-Universität zu Berlin (Slawistik), Veranstaltung: Deutsche und russische Frauenbilder, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist das Machtverhältnis innerhalb einer ehelichen beziehungsweise nichtehelichen Beziehung zwischen Mann und Frau. Dabei geht es auch um den Wandel der Institution Ehe und die neue gesellschaftliche Akzeptanz anderer Formen von Lebensgemeinschaften im postsowjetischen Russland. Vor allem richtet sich das Augenmerk auf die damit einhergehende Veränderung der zwischengeschlechtlichen Machtverhältnisse. Die im Rahmen des Proseminars zum Thema "Deutsche und russische Frauenbilder" durchgeführte Arbeit wendet sich dem Konfliktpotenzial innerhalb einer gesellschaftlich mehr beziehungsweise auch einer weniger akzeptierten zwischengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft zu. Angestrebt wird eine Gegenüberstellung der Machtbeziehungen zwischen Mann und Frau im gesetzlich anerkannten Rahmen der Ehe und der noch nicht vollständig akzeptierten alternativen Lebensform der "wilden Ehe", dem " " (bürgerlichen Ehe). Die bürgerliche Ehe ist im postsowjetischen Russland ein relativ neues Phänomen. Während das Zusammenleben ohne Trauschein in den westeuropäischen Ländern weitgehend gesellschaftlich und oftmals auch gesetzlich akzeptiert ist, hat sich der " " in Russland noch nicht vergleichbar stark etabliert, auch wenn die Akzeptanz in den letzen Jahren deutlich zugenommen hat. Dabei wird deutlich, dass die Institution Ehe sich in ihrem Selbstverständnis wandelt und teilweise auch durch die alternativen Formen der Lebensgemeinschaft ersetzt wird. Die zentrale Aufgabe der vorliegenden Arbeit besteht nun darin, die eheliche und die nichteheliche Lebensgemeinschaft in ihrer Funktion und als Einflussfaktor auf die Machtbeziehung zwischen den Geschlechtern zu betrachten. Dabei soll das schwierige Feld des Machtverhältnisses innerhalb einer Beziehung beachtet werden. Es stellt sich die Frage, ob die Beziehung innerhalb der gesellschaftlich und gesetzlich definierten Institution Ehe weniger Konfliktpotenzial hat und eventuell auf andere Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern zurück schließen lässt als innerhalb des weniger definierten und gesellschaftlich weniger etablierten " ". Kann der institutionelle Rahmen überhaupt die zwischengeschlechtliche Machtbeziehung in ihrer Ausprägung beeinflussen oder ist die Form der Lebensgemeinschaft für das Machtverhältnis zwischen Mann und Frau nicht relevant? [...]
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