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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Didaktik - Theologie, Religionspädagogik, Note: 1,0, Evangelische Hochschule Darmstadt, ehem. Evangelische Fachhochschule Darmstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Die genaue Herkunft der Tradition der Beschneidung ist nicht bekannt, allerdings sindHinweise vorhanden, welche auf das Alte Ägypten hindeuten. Es wurden unter anderemweibliche Mumien gefunden, die Beschneidungsmerkmale aufweisen. Auch auf einemPapyrus aus dem Jahr 163 v. Chr. wird die Beschneidung von Mädchen erwähnt. Die Gründe für die Genitalverstümmelung liegen in den Vorstellungen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Didaktik - Theologie, Religionspädagogik, Note: 1,0, Evangelische Hochschule Darmstadt, ehem. Evangelische Fachhochschule Darmstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Die genaue Herkunft der Tradition der Beschneidung ist nicht bekannt, allerdings sindHinweise vorhanden, welche auf das Alte Ägypten hindeuten. Es wurden unter anderemweibliche Mumien gefunden, die Beschneidungsmerkmale aufweisen. Auch auf einemPapyrus aus dem Jahr 163 v. Chr. wird die Beschneidung von Mädchen erwähnt. Die Gründe für die Genitalverstümmelung liegen in den Vorstellungen undLebensweisen einer archaischen Welt.Desweiteren ist diese von keiner Religion vorgeschrieben, aber wird dennoch vonChristen, Moslems und Anhängern anderer Glaubensrichtungen praktiziert. Die genitale Verstümmelung gilt allerdings als besonders schwerwiegend, da es einkörperlicher, schmerzhafter und lebensbedrohlicher Eingriff ist.Aus diesen Gründen ist die Beschneidung von Mädchen in Deutschland strafbar.In Ägypten ist die weibliche Beschneidung seit 2008 gesetzlich verboten. Allerdings wirdvon den Salafisten sowie den Muslimen aktuell eine Legalisierung gefordert. Derägyptische Gynäkologe Mohamed Kandeel fordert aktuell nach der kürzlichenLegalisierung der Beschneidung von Jungen in Deutschland nun die weltweiteLegalisierung der weiblichen Beschneidung. Doch kann die Beschneidung inRücksichtnahme auf die Religionsfreiheit weltweit legalisiert werden, wo sie doch eineKörperverletzung darstellt? Ist hier auf das Recht auf körperlicher Unversehrtheit zuachten oder doch auf den Glauben? Wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus?