Wahrsager und Kartenleger haben Hochkonjunktur. Menschen mit angeblich magischen Fähigkeiten bieten ihre Dienste gegen Bezahlung an und versprechen, Probleme durch Wahrsagen, Kartenlegen, Sterndeuten, Horoskoperstellung, Glaskugelbetrachtung und auf vielen anderen Wegen zu lösen. Was auf dem Jahrmarkt ein Spaß für kleines Geld sein kann, wird für Menschen in schwierigen Lebenssituationen oft zur letzten Hoffnung, und für diese sind sie zu zahlen bereit. Diese Arbeit wird sich näher mit der rechtlichen Qualifizierung derartiger Verträge beschäftigen. Vor allem wird die Frage zu klären sein, ob, und wenn ja, unter welchen Umständen ein Anspruch auf Entgelt für eine magische Dienstleistung einklagbar ist, und inwiefern diesem Anspruch Einwendungen aus Wurzelmängel oder Nichtigkeit entgegenstehen.
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