Das allgemeine Maklerrecht hat im Bürgerlichen GeSetzbuch mit drei Bestimmungen (
652-654 BGB) nur eine völlig lückenhafte geSetzliche Regelung erfahren. Bis heute ist es eine durch und durch richterrechtlich geprägte Rechtsmaterie geblieben, die in erster Linie durch die Rechtsprechung des Maklerrechtssenats des Bundesgerichtshofs gestaltet wird.
Die Neuauflage berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte sowie das aktuelle Schrifttum zum Maklerrecht seit Erscheinen der Vorauflage. Thematisch stammt das Gros der Entscheidungen aus dem Immobilenmaklerrecht einschließlich des Wohnungsvermittlungsrechts, aber auch das übrige Maklerrecht, bezogen auf Unternehmenskaufverträge, auf Arbeits- und Versicherungsvermittlungen, wird mit einbezogen. Einen weiteren Schwerpunkt der Neuauflage bilden die Anforderungen bei konkludenten Vertragsabschlüssen, etwa bei Internetauftritten des Maklers, sowie dessen Wertersatzansprüche im Falle eines Widerrufs nach
355 BGB.
Die für die Praxis besonders wichtigen Kapitel zur Begründung und Auflösung des Maklervertrags sowie zu den Nebenpflichten des Maklers und des Auftraggebers wurden grundlegend überarbeitet und wesentlich erweitert.
652-654 BGB) nur eine völlig lückenhafte geSetzliche Regelung erfahren. Bis heute ist es eine durch und durch richterrechtlich geprägte Rechtsmaterie geblieben, die in erster Linie durch die Rechtsprechung des Maklerrechtssenats des Bundesgerichtshofs gestaltet wird.
Die Neuauflage berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte sowie das aktuelle Schrifttum zum Maklerrecht seit Erscheinen der Vorauflage. Thematisch stammt das Gros der Entscheidungen aus dem Immobilenmaklerrecht einschließlich des Wohnungsvermittlungsrechts, aber auch das übrige Maklerrecht, bezogen auf Unternehmenskaufverträge, auf Arbeits- und Versicherungsvermittlungen, wird mit einbezogen. Einen weiteren Schwerpunkt der Neuauflage bilden die Anforderungen bei konkludenten Vertragsabschlüssen, etwa bei Internetauftritten des Maklers, sowie dessen Wertersatzansprüche im Falle eines Widerrufs nach
355 BGB.
Die für die Praxis besonders wichtigen Kapitel zur Begründung und Auflösung des Maklervertrags sowie zu den Nebenpflichten des Maklers und des Auftraggebers wurden grundlegend überarbeitet und wesentlich erweitert.