Die Arbeit untersucht auf Grundlage empirischer Erkenntnisse und eigener Feldforschung, ob zum Schutz der öffentlichen Meinungsbildung im Internet gegen Desinformation eine strafrechtliche Regulierung sogenannter Social Bots verfassungsrechtlich zulässig und kriminalpolitisch empfehlenswert wäre. Methodisch werden die verfassungsrechtlichen Grenzen der Strafrechtsgesetzgebung ausgeleuchtet und ein Maßstab rechtspolitischer Bewertung zusammengestellt. Inhaltlich werden ein durch Social Bots gefährdetes Rechtsgut geprägt und Regelungsalternativen außerhalb des Strafrechts gewürdigt. Im Ergebnis wird eine strafrechtliche Regulierung des Einsatzes von Social Bots abgelehnt.