Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt aus dem Jahr 1972 ist international als eines der effektivsten Instrumente zur Erhaltung von Kultur- und Naturgütern weltweit bekannt, dennoch sind die Ergebnisse und Vorteile der Eintragung einer Stätte in die Welterbeliste bis heute in Fachkreisen wenig erforscht. Anhand des Fallbeispiels der historischen Stadt Mantua, die als Teil der seriellen Welterbestätte Mantua und Sabbioneta im Jahr 2008 unter den Kriterien (ii) und (iii) eingetragen wurde, zielt die folgende Untersuchung darauf ab, den Prozess, die Auswirkungen und die Ergebnisse der Eintragung von Mantua in die Welterbeliste und anschließend die Vorteile für seine Erhaltung zu analysieren.