Fast jeder Lebensmittelskandal wirft in der Öffentlichkeit die Frage nach Defiziten in der Organisation der Lebensmittelüberwachung auf. Aber welche Struktur hat sich bewährt? Die Antwort hängt nicht nur von der Bewertung der Faktoren Ortsnähe und Zentralisierung ab, sondern zu klären ist auch, in welchem Umfang ortsnahe Strukturen in der Lage sind, überregional oder auch international tätige Unternehmen effektiv zu überwachen. Ob eine zentrale Einheit dann auch Vollzugskompetenzen benötigt oder nur unterstützend tätig wird, ist gesondert zu diskutieren. Der zweite Teil dieses Bandes behandelt die Aufgabe des Staates, der die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher schützen will und muss, dazu aber verhaltenssteuernd eingreift. Dabei wird auch die unternehmerische Freiheit durch Werbeeinschränkungen oder Verbote beschränkt. Diese ohnehin schwierigen Fragen werden durch die Verlagerung auf die Unionsebene noch komplexer. Sie wirft nicht nur kompetenzrechtliche Probleme auf, sondern verändert auch den Rechtsschutz, weil der Grundrechtsschutz bei unionsrechtlichen Maßnahmen nicht ohne weiteres gewährleistet ist.
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