Marie Munk, eine der ersten Juristinnen Deutschlands, war wegweisend für die Selbstbestimmung der Frau im Eherecht und für die Zugewinngemeinschaft im heutigen Ehegüterrecht. Marie Munk kann als die Erste bezeichnet werden, die das Zerrüttungsprinzip im Scheidungsrecht in Deutschland forderte. Sie trat für ein gemeinsames Sorgerecht der Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern bereits in Weimarer Zeit ein. Nach ihrer Emigration in die U.S.A. profilierte sie ihr juristisches Werk in der amerikanischen Uniform Law Bewegung, in der Justizausbildungs- und Gerichtsstrukturreform. Für das amerikanische Scheidungsrecht bestimmten transatlantische Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und Europa in einem interdisziplinären Kontext ihre Reformbeiträge. Sie kann als Wegbereiterin einer Diversität in der Wissenschaft betrachtet werden. Die wichtigsten Texte werden hier zum Teil auch im Original veröffentlicht.
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