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Die stetigen Bestrebungen der Küstenstaaten, ihre Kompetenzen und Zuständigkeiten immer weiter auszudehnen, kollidieren mit dem fundamentalen Prinzip der Meeresfreiheit. Auch der Erlass der maritimen Raumordnungspläne für die Nord- und Ostsee im Jahre 2009, welche die zunehmenden Nutzungen auf dem Meer ordnen sollen, steht in Konflikt mit dem Prinzip der Meeresfreiheit. Ziel dieser Arbeit ist es, die durch den Erlass der maritimen Raumordnungspläne vorgenommene räumliche Gesamtplanung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) hinsichtlich ihrer rechtlichen Zulässigkeit zu analysieren.…mehr

Produktbeschreibung
Die stetigen Bestrebungen der Küstenstaaten, ihre Kompetenzen und Zuständigkeiten immer weiter auszudehnen, kollidieren mit dem fundamentalen Prinzip der Meeresfreiheit. Auch der Erlass der maritimen Raumordnungspläne für die Nord- und Ostsee im Jahre 2009, welche die zunehmenden Nutzungen auf dem Meer ordnen sollen, steht in Konflikt mit dem Prinzip der Meeresfreiheit. Ziel dieser Arbeit ist es, die durch den Erlass der maritimen Raumordnungspläne vorgenommene räumliche Gesamtplanung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) hinsichtlich ihrer rechtlichen Zulässigkeit zu analysieren. Hierbei wird schwerpunktmäßig der den maritimen Raumordnungsplänen zugrunde liegende
17 Abs. 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) auf seine Verfassungs- und Völkerrechtskonformität hin untersucht. Hieran schließt sich die Untersuchung der völkerrechtlichen Zulässigkeit der Raumordnungspläne für die Nord- und Ostsee an.
Autorenporträt
Julia Forkel wurde 1980 in Lüneburg geboren und studierte ab 1999 Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Im Jahr 2005 legte sie ihr Erstes und nach dem Referendariat in Hamburg 2008 ihr Zweites juristisches Staatsexamen ab. Seit 2008 ist sie zugelassene Rechtsanwältin und hat begleitend zu ihrer anwaltlichen Tätigkeit in einer internationalen Großkanzlei an der Bucerius Law School promoviert.