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Auf den Punkt gebracht
wurde dieser Kommentar von erfahrenen Markenrechtspraktikern. Vorteil für den Nutzer: Er enthält umfangreiche systematische Einführungen zu den Verletzungsansprüchen, zu den Marken als Vermögensgegenstand, zum Eintragungsverfahren, zu den Kollektivmarken, zu den IR-Marken (MMA), zu den IR-Marken (MMP) und zur Grenzbeschlagnahme. Auch auf das Recht der europäischen Gemeinschaftsmarke wird Bezug genommen.
"Ingerl/Rohnke", die Zweite - in Markenqualität
Der Ingerl/Rohnke hat sich schon mit der ersten Auflage als unentbehrliches Hilfsmittel der markenrechtlichen
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Produktbeschreibung
Auf den Punkt gebracht
wurde dieser Kommentar von erfahrenen Markenrechtspraktikern. Vorteil für den Nutzer: Er enthält umfangreiche systematische Einführungen zu den Verletzungsansprüchen, zu den Marken als Vermögensgegenstand, zum Eintragungsverfahren, zu den Kollektivmarken, zu den IR-Marken (MMA), zu den IR-Marken (MMP) und zur Grenzbeschlagnahme. Auch auf das Recht der europäischen Gemeinschaftsmarke wird Bezug genommen.

"Ingerl/Rohnke", die Zweite - in Markenqualität
Der Ingerl/Rohnke hat sich schon mit der ersten Auflage als unentbehrliches Hilfsmittel der markenrechtlichen Praxis etabliert. Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist in zahlreichen Einzelfällen ausdrücklich der Argumentation dieses Kommentars gefolgt.

Besonders benutzerfreundlich durch

klar strukturierten Aufbau der Erläuterungen; das führt schnell zu den in der Praxis relevanten Fragen und den für die Fall-Lösung wichtigen Entscheidungen.
einen Textanhang, der die benötigten Normen schnell erschließt, sowie
einem Entscheidungsregister
Die 2. Auflage berücksichtigt vor allem die neue Rechtsprechung des EuGH zum Markenrecht. Gegenüber der Vorauflage ist der Umfang um rund 40% gewachsen, die Zahl der verarbeiteten Entscheidungen zum MarkenG hat sich mehr als verdoppelt. Tiefgreifend überarbeitet und wesentlich erweitertet ist jetzt die Kommentierung zu den Verletzungsansprüchen (§ 14). Völlig neu gefasst sind die Kommentierungen zu den absoluten Schutzhindernissen (§ 8) und zur Erschöpfung (§ 24), erstmalig im Zusammenhang dargestellt die Rechtsprechung zum Domain-Recht und zu grenzüberschreitenden Kennzeichenverletzungen.

Trotz des erheblich gewachsenen Stoffes ist der Kommentar weiterhin auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten und behält insbesondere die klare Strukturierung durch Gliederungspunkte, textliche Hervorhebungen und Trennung zwischen Grundlagen und Beispielsfällen bei.

Damit wird auch die zweite Auflage für den markenrechtlichen Praktiker ein unverzichtbares Werkzeug und maßgebendes Orientierungsmittel sein.

'(...) Trotz des erheblich gewachsenen Stoffes ist der Kommentar weiterhin auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten und behält insbesondere die klare Strukturierung durch Gliederungspunkte, textliche Hervorhebungen und Trennung zwischen Grundlagen und Beispielfällen bei.'
In: NZG, Heft 19/ 2004, zur 2. Auflage

'(...) Insgesamt stellt die zweite Auflage des Kommentars zum Markengesetz eine hervorragende Ergänzung zu den bereits vorliegenden Kommentaren dar. Sie legt besonderen Schwerpunkt auf die verletzungsrechtlichen Tatbestände und dabei auf Fragen, die eine in der täglichen Praxis eines Patentanwalts wertvolle Orientierung bieten.'
Dipl.-Ing. Angelika Langöhrig, in: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, 95/ 2004, zur 2. Auflage

'(...) Die ,Markenrechts-Society' hat lange und mit hochgespannten Erwartungen der hier besprochenen zweiten Auflage geharrt. Ihre Erwartungen sind übertroffen, die erzwungene Geduld ist reich belohnt worden.'
Rechtsanwalt Dr. Bernhard von Linstow, in: GRUR 9/2003, zur 2. Auflage '(...) Und schließlich gibt es den Kommentar zum Markengesetz von Ingerl/Rohnke, der aus gutem Grund höchstes Ansehen in Wissenschaft und Praxis gleichermaßen genießt. Das Werk ist nun (endlich) in der zweiten Auflage erschienen, und es wird seine Spitzenstellung auch unter der aufkommenden Konkurrenz bewahren. (...) Es gibt wohl kaum eine markenrechtliche Entscheidung, die den Verfassern entgangen ist und die nicht in die überaus klar gegliederten und gut lesbaren Erläuterungen der einzelnen Paragrafen eingeflossen ist. (...) Insgesamt bleibt festzuhalten: Betrachtet man das Format des Kommentars, so mag die Bezeichnung 'Kurzkommentar' zutreffend sein. Dem Inhalt wird dieser Titel keinesfalls gerecht.'
Professor Dr. Anja Steinbeck, in: NJW 40/2003 zur 2. Auflage
Autorenporträt
Erläutert von Prof. Dr. Reinhard Ingerl, LL.M. (Harvard), RA, Honorarprof. a.d. Friedrich-Schiller-Univ. Jena, und Prof. Dr. Christian Rohnke, M.C.J. (Texas), RA, Attorney at Law (New York), Honorarprof. a.d. Techn. Univ. Hamburg-Harburg