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Sehr gut lesbares Lehrbuch für einen raschen und zugleich fundierten Einstieg ins Markenrecht.
Die einführende Gesamtdarstellung in einem Band erläutert Grund und Zweck sowie den systematischen Zusammenhang des nationalen und internationalen Marken- und Kennzeichenrechts mit seinen europäischen und internationalen Bezügen. Schwerpunkte sind absolute Schutzhindernisse, Benutzungszwang, Verletzungstatbestände und Rechtsfolgen der Markenverletzung. Behandelt werden auch die Grundzüge des Rechts der Unternehmenskennzeichen und der Werktitel.
NEU in der 5. Auflage: Einarbeitung des
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Produktbeschreibung
Sehr gut lesbares Lehrbuch für einen raschen und zugleich fundierten Einstieg ins Markenrecht.

Die einführende Gesamtdarstellung in einem Band erläutert Grund und Zweck sowie den systematischen Zusammenhang des nationalen und internationalen Marken- und Kennzeichenrechts mit seinen europäischen und internationalen Bezügen. Schwerpunkte sind absolute Schutzhindernisse, Benutzungszwang, Verletzungstatbestände und Rechtsfolgen der Markenverletzung. Behandelt werden auch die Grundzüge des Rechts der Unternehmenskennzeichen und der Werktitel.

NEU in der 5. Auflage:
Einarbeitung des Markenmodernisierungsgesetzes (MaMoG)Einarbeitung der unionsrechtlichen Parallelvorschriften
Zahlreiche neue Beispiele und Fälle aus der Rechtsprechung, vor allem des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundespatentgerichts (BPatG) erleichtern das Verständnis.

Der Autor:
Prof. Dr. Franz Hacker ist Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht, Mitautor des bekannten Standardkommentars »Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz« und Hochschullehrer an der Universität Augsburg. Sein Wissen und seine Erfahrung stehen für Qualität dieser einführenden Gesamtdarstellung.

Aus den Besprechungen der Vorauflage:
»Der Aufbau ist schön strukturiert und übersichtlich, so dass er in der Tat sowohl dem schnellen Zugriff als auch der Einarbeitung des Studenten dienlich ist. Die Unterkapitel sind in sich jeweils durchgegliedert und unterscheiden regelmäßig auch die Regelungen für Deutschland. die europäischen Marken sowie die Regelungen zu den IR-Marken. So zum Beispiel in § 13 II. zur Nichtigkeit der Marke. Hier wird allein durch die Gliederung die Parallele aufgezeigt. dass es in allen drei Rechtsordnungen Nichtigkeiten wegen absoluter Schutzhindernisse sowie wegen relativer Schutzhindernisse geben kann. Die Mechanismen werden verständlich und übersichtlich erläutert.«
Rechtsanwalt Florian Decken Saarbrücken, Die Rezensenten (dierezensenten.blogspot.de)