Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Offline-Marketing und Online-Marketing, German open Business School - Hochschule für Wirtschaft und Verwaltung, Veranstaltung: Marketing, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit 1993 ist es in Deutschland möglich, eine Heilerlaubnis zur Psychotherapie ohne ein Studium zum Arzt, Psychologen oder Heilpraktiker (allgemein) zu erlangen.Durch die geltenden Gesetze, wie das Heilmittelwerbegesetz, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das Telemediengesetz und Regelungen der jeweiligen Ärztekammer, werden in erster Linie Werberichtlinien für Ärzte geregelt.Für Heilpraktiker für Psychotherapie hingegen gibt es keine spezifischen Gesetze, welche Kommunikationspolitik und Werbung regeln. Häufig finden bei der Beurteilung der Rechtskonformität der Werbung die Gesetze für Ärzte ihre Anwendung.Verstöße gegen diese Gesetze können zu Abmahnungen bis hin zur Aberkennung der Heilerlaubnis führen. Das führt in der Praxis bei vielen Heilpraktikern zu Unsicherheit.Gerade aber diese Werbung ist notwendig, um das Überleben der eigenen Praxis zu sichern, da die Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie keine Kassenleistungen sind und sie in direkter Konkurrenz zu Psychotherapeuten, Diplompsychologen und Selbsthilfegruppen stehen, deren Therapien und Angebote von den Krankenkassen finanziert werden und welche für die Patienten kostenfrei sind.Das Gebiet der Werbung für Heilpraktiker ist noch nicht ausgiebig bearbeitet und stellt aufgrund stetiger Veränderungen der politisch-rechtlichen und demographischen Umfeldbedingungen ein interessantes Forschungsgebiet für vorliegende Bachelor Thesis dar.
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