Seit dem Erscheinen der Vorauflage vor zwei Jahren hat die Gesetzgebung mit zahlreichen, zum Teil recht einschneidenden, Reformen des materiellen Rechts ebenso wie mit Eingriffen in die Verfahrensordnungen tief in die Struktur des Gerichtskostenrechts eingewirkt. Die teilweise grundlegenden Umgestaltungen vor allem des materiellen und formellen Zivilrechts haben sich auf das Gerichtskostengesetz ausgewirkt. Zahlreiche weitere Gesetze haben zwar keine nennenswerten sachlichen Änderungen nach sich gezogen, dafür aber die Textfassungen des GKG sowie auch der Anhänge verändert. Schließlich ist auch die Gesamtreform des Gerichtskostenwesens im weitesten Sinne mit dem neuen Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) vorerst abgeschlossen worden. Gesetzgebung und Rechtsprechung wurden bis Ende August 2002 ausgewertet. Wegen der engen Verknüpfungen beider Materien und auf vielfache Anregung aus Kreisen der Bezirksrevisoren und Gerichtsvollzieher ist in der Neuauflage auch das neue Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) aufgenommen und erläutert worden. Die Schwerpunkte der Neuauflage liegen neben der Auswertung der veröffentlichten Rechtsprechung weiter bei den Erläuterungen zu § 19, bei den Auswirkungen der ZPO-Reform auf das GKG und der in der Praxis an Bedeutung gewinnenden Bestimmungen des § 8 (Niederschlagung von Kosten) und § 34 (Verzögerungsgebühr). Folgende Gesetzesänderungen wurden u.a. berücksichtigt: KostREuroUG v. 27. 4. 2001 Mietrechtsreformgesetz v. 19. 6. 2001 Zustellungsreformgesetz v. 25. 6. 2001 ZPO-RG v. 27. 7. 2001 Gesetz zur Änderung der InsO ... v. 26. 10. 2001 Schuldrechtsmodernisierungsgesetz v. 26. 11. 2001
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