Am 27. Juni 2014 wurde beim EU-Gipfel in Brüssel das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien unterzeichnet. Die Errichtung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA), die ein besonderer Teil des Assoziierungsabkommens ist, soll zu einer tatsächlichen Einbindung Georgiens in den Binnenmarkt der EU führen. Auf diesem Weg der Integration analysiert der Autor mittels Vergleichsmethoden die ausgewählten Problembereiche des georgischen Vergaberechts im Hinblick auf das Verhältnis zwischen europäischen Marktfreiheiten und Vergaberecht einerseits und zwischen Kartell- und Vergaberecht andererseits. Er identifiziert mögliche Schwierigkeiten bei der geplanten gegenseitigen Öffnung der Beschaffungsmärkte zwischen der EU und Georgien.